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KAE, C.O.1 :: Urteil im Streit zwischen einem Bürger zu Stein und den Erben derer von Hohenklingen wegen einem Zehntenbrief auf einem Hof zu Burg (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, C.O.1
TitelUrteil im Streit zwischen einem Bürger zu Stein und den Erben derer von Hohenklingen wegen einem Zehntenbrief auf einem Hof zu Burg
Entstehungszeitraum
11. Feb 1452
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypUrkunde
Bilder
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

"1452, Freitag nach S. Scholastica, februar 11. Urteilbrief der stadt Diessenhofen. Copia vidimata transsumpta.

  1. Ein bürger von Stein klagt wegen einem zehendenbrief auf einem hof zu Burg, in welchem die erben des Ulrichs von Hohenklingen als bürgen genannt sind. Für die ausstehenden zinsen soll ihn Agnes von Rosenegg, geborne Bussnang, junker Hansen von Rosenegg ehefrau, als erbin deren von Hohenklingen entschädigen. Der Kläger wird auf das Unterpfand verwiesen. DAE. ZA.37. Vergleiche KAE, C.O.6"
SchlagwörterPrivaturkunde
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Beschreibstoff: Pergament

BxH: 44x38

Anzahl Siegel: 1; Anzahl Siegel eingenäht: 1;

Transsumpt eines Vidimus.

Findmittel

Summarium: C 1, S. 79 (KAE, B.16/35)

Sachverwandte Unterlagen
StandortUrkundenarchiv
Kopien/Reproduktionen

Digitalisiert

Digitalisiert durch Monasterium; Februar 2008 im Staatsarchiv Schwyz.

Publikationen

Morel, Regesten, Nr. 844.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2007-04-03 10:29:32 / Monika Rhyner
Aktualisiert2011-03-21 11:46:08 / Franziska Eggimann  
Permalink